In Österreich wird das Blutspendeverfahren verändert

Wer sich mit den Forderungen der queeren Community auseinandersetzt, stößt vergleichsweise schnell auf ein ganz besonderes Wort, das gerade in den letzten Monaten für viel Aufsehen sorgte: „Blutspendeverbot und Blutspendeverfahren“.

In Österreich gibt es hierzu neue Regelungen. Das Besondere: Weder schwule noch bisexuelle Männer sollen hier in Zukunft diskriminiert werden. Was in Deutschland noch ein wenig auf sich warten lassen dürfte, ist damit in Österreich für viele Queers real geworden.

Österreich verändert Blutspendeverfahren

Blutspendeverfahren in Österreich: Was ist neu?

Hierbei handelt es sich um eine echte Zäsur. Denn: In Österreich ist es sexuell aktiven homo- und bisexuellen Menschen nun „ganz offiziell“ erlaubt, Blut zu spenden – unter anderem auch deswegen, weil ein klarer Mangel an Reserven besteht.

Somit hat es die Community im Land geschafft, einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichberechtigung zu gehen. Mittlerweile haben sich schon viele Menschen aus der Politik positiv über die Entwicklung geäußert.

Einer der Politiker, der die neuen Vorgaben begrüßt, ist der Gesundheitsminister Österreichs Johannes Rauch. Er erklärte in einem offiziellen Statement gegenüber der Presseagentur, dass auf diese Weise die Diskriminierung von Queers beseitigt werden würde.

Gleichzeitig betonte Rauch, dass es unter anderem auch dem Bemühen der Community im Land zu verdanken sei, dass jetzt mehr Gleichberechtigung herrsche.

Bewertungen, Vorurteile und Probleme

Nicht nur in Österreich wurde lange über das Blutspendeverfahren für Queers diskutiert. Auch in anderen Ländern der Welt ist die Frage, ob Menschen ausgeschlossen werden dürfen, ohne deren individuelles Risikoverhalten zu bewerten, immer wieder aktuell.

Durch das Verbot wird beispielsweise schwulen Männern ein ausschweifendes, und sicherlich auch unverantwortliches, Sexualverhalten unterstellt – und das, obwohl sich selbstverständlich auch Heterosexuelle mit dem HI Virus anstecken können. Bei ihnen fragt jedoch quasi niemand nach deren individuellem Risiko.

Österreich: Wer darf Blut spenden und wer nicht?

Die Vorgaben rund um das Blutspendeverfahren in Österreich sind genau festgelegt. Es gilt: Diejenigen, die in den letzten drei Monaten mit drei oder mehr Partnern Sex hatten, dürfen für einen Zeitraum von ebenfalls drei Monaten kein Blut spenden …, Und zwar unabhängig davon, ob sie beispielsweise homo-, bi- oder heterosexuell sind. Zudem dürfen die Blutspender einen Monat vor dem Blutspenden keinen ungeschützten Verkehr mit neuen Partnern gehabt haben.

Die „alten Regelungen“ erscheinen in diesem Zusammenhang mehr als überholt. Bis vor Kurzem galt nämlich noch, dass schwule Männer seit 12 Monaten (!) keinen Sex mehr gehabt haben dürfen, um Blut spenden zu dürfen.

Die Verantwortlichen in Österreich hoffen nun, dass die Anzahl der Menschen, die in Österreich dazu bereit ist, Blut zu spenden, steigen wird. Immerhin könnte auf diese Weise sichergestellt werden, dass ein Mangel an Blutreserven bestmöglich vermieden werden kann.

Wann wird das Blutspendeverbot in Deutschland aufgehoben?

Hierbei handelt es sich um eine Frage zum Blutspendeverfahren, die wohl niemand genau beantworten kann. Fest steht, dass die Ampel-Koalition sich für die Abschaffung ausgesprochen hat. Aktuell kümmern sich die Politiker jedoch vornehmlich um alle Fragen rund um das Selbstbestimmungsgesetz.

Aktuell gilt dementsprechend immer noch die Regelung, dass es bisexuellen und schwulen Männern nur dann erlaubt ist, Blut zu spenden, wenn sie in den vier Monaten vor dem Blutspendetermin nur einen (und zudem keinen neuen) Partner hatten.

Eine Frage, die hier immer wieder über allem schwebt, ist natürlich: Was ist es den Menschen wert, Blut spenden zu dürfen? Wäre es nicht sinnvoller, einen Mangel an Reserven bestmöglich zu vermeiden? Oder ist es tatsächlich realistisch, dass beispielsweise ein Mann auf Sex mit seinem neuen Partner verzichtet, weil er „ein paar Tage später“ zum Blutspenden gehen möchte?

Auch die Politiker in Deutschland werden sich in Zukunft wohl noch eingehend mit genau diesen Punkten – parallel zum Selbstbestimmungsgesetz – auseinandersetzen müssen.

 

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