Parteien planen Fristverlängerung rund um Anträge auf Entschädigung zu § 175 StGB

Auch nach dem Kriegsende im Jahre 1945 wurden homosexuelle Männer in Deutschland weiterhin diskriminiert.

Diese Art von Ausgrenzung ging nicht nur von der Gesellschaft aus. Vielmehr gab es auch Gesetze, die die Rechte von homosexuellen Menschen massiv beeinträchtigten. Dazu zählte vor allem der § 175 des STGB, der bis zum Jahre 1994 relevant war.

Dieser Paragraph besagte, dass sexuelle Handlungen zwischen zwei Männern strafbar seien. Seit einiger Zeit haben Menschen, die in diesem Zusammenhang Diskriminierung erfahren haben, die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.

Das Problem: Die Frist, bis zu der die entsprechenden Dokumente abgegeben werden sollten, würde eigentlich am 22. Juli 2022 verstreichen. Die Ampel-Koalition plant jedoch, besagte Frist nun zu verlängern.

Verlängerung der Entschädigung zu § 175 StGB

Was spricht für die Verlängerung der Frist rund um Entschädigungen zu § 175 des STGB?

In den Parteien sind es vor allem die queerpolitischen Sprecher und Sprecherinnen, welche sich für eine Verlängerung der Entschädigung der Opfer des § 175 STGB einsetzen. Sie möchten, dass Anträge auch nach dem 22.07.2022 noch abgegeben werden können.
Einer der Gründe, die für ein Verschieben der Frist sprechen: Es gibt immer noch viel zu viele Opfer des ehemaligen § 175 STGB, die noch gar nicht wissen, dass sie ein Recht auf Entschädigung haben. Das Verfahren selbst ist eigentlich nicht schwer. Doch wer nicht weiß, was ihm zusteht, kann auch keinen Antrag stellen.

Es gibt auch schon einige Ideen, wie das Recht auf Entschädigung bekannter gemacht werden kann. Eine davon stammt von der FDP.

FDP möchte eine Kampagne starten

Nicht nur die SPD macht sich für die Verlängerung der Frist rund um die Entschädigung stark. Unter anderem sind beispielsweise auch Die Grünen mit von der Partie. Einige Politiker betonen in diesem Zusammenhang auch, es sei nicht ausgeschlossen, dass viele Männer aus Schamgefühl keinen Antrag auf Entschädigung stellen möchten.

Viele der Opfer befinden sich statistisch gesehen in einem Alter, in dem es sinnvoll ist, zum Beispiel eine Kampagne in der Apothekenumschau zu starten. Daher vertritt die FDP die Auffassung, dass unter anderem hier, aber auch in verschiedenen, öffentlich-rechtlichen Vorabend-Informationssendungen geworben werden sollte. Auch der Weg über Social Media ist sicherlich sinnvoll.

Die Kasse, aus denen die Entschädigungen gezahlt werden sollen, ist noch gut gefüllt. Damals wurden 30 Millionen Euro für die Opfer des § 175 STGB bereitgestellt. Bis jetzt wurde jedoch nur ein Bruchteil ausgezahlt. Genau das soll sich in Zukunft ändern.

Verlängerung der Entschädigung zu § 175 StGB

Mit wie viel Geld werden die Opfer des Paragrafen entschädigt?

Wer als Opfer eine Entschädigung beantragt, der kann – sofern dem entsprechenden Antrag stattgegeben wird – oft mehrere tausend Euro für sich geltend machen. Eine Verurteilung auf der Basis des Paragrafen wird mit ungefähr 3.000 Euro entschädigt. Wer aufgrund seiner sexuellen Orientierung sogar verhaftet wurde, erhält oft (pro angefangenem Jahr) zusätzlich 1.500 Euro.

Und: Was lange nur für Verurteilte galt, soll nun auch für Verfolgte wirksam werden. Es bedarf kein offizielles Urteil, um die Entschädigung zu beantragen.
Wer weitere Informationen zur Antragsstellung benötigt, kann sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz erkundigen. Dort wurden alle wichtigen und nützlichen Informationen für Betroffene zusammengetragen. Das entsprechende Antragsformular kann zudem direkt heruntergeladen werden.

Ob die oben erwähnte Frist jetzt verlängert wird oder nicht, ist noch nicht klar. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich die Nachricht darüber, dass die Betroffenen ein Recht auf Entschädigung haben, noch schneller verbreitet. So kann schon jetzt sichergestellt werden, dass möglichst viele der Betroffenen ein wenig mehr Gerechtigkeit erfahren.

 

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