In Frankreich sollen Konversionstherapien – laut Beschluss der Nationalversammlung – in Zukunft verboten werden

Es handelt sich um ein wichtiges Statement und um einen Entschluss in die richtige Richtung: Konversionstherapien sollen in Frankreich in Zukunft verboten werden. Die Nationalversammlung stimmte ab und legte damit den Grundstein für mehr Gleichberechtigung und weniger Diskriminierung von Queers. „Komplett durch“ ist das entsprechende Gesetz jedoch noch nicht. Damit es schlussendlich auch in Kraft treten kann, muss nun noch der Senat beraten und sein Urteil fällen.

Besonders ermutigend ist es in diesem Zusammenhang in jedem Fall, dass die Nationalversammlung einstimmig abstimmte. Es gab niemanden, der der Meinung war, dass Homosexualität vielleicht doch „geheilt“ werden müsste. Dementsprechend bleibt es umso spannender, wie der Senat entscheiden wird.

Frankreich und die Konversionstherapie

„Homo-Heilungen“ könnten unter Strafe gestellt werden

Der Vorschlag, der sich auf das Verbot von Konversionstherapien bezieht, beabsichtigt jedoch nicht „nur“, dem Vorgehen einen Riegel vorzuschieben, sondern geht noch einen Schritt weiter.

Wer sich dem Gesetz (sofern es denn schlussendlich auch erlassen wird) widersetzt, soll dann in Frankreich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft plus einer Geldstrafe (bis zu 30.000 Euro) bestraft werden können. (Ausnahme: das Opfer ist noch minderjährig. In diesem Falle würde eine deutlich höhere Geldstrafe angesetzt.)

Damit die Strafen jedoch – ebenfalls laut Vorschlag – überhaupt erst durchgesetzt werden können, wäre Voraussetzung, dass die betroffenen Opfer körperlich oder psychisch durch die entsprechenden Handlungen geschädigt wurden. Ärzte und Ärztinnen, die sich an den jeweiligen Praktiken beteiligen, sollen zudem mit einem Berufsverbot über mehrere Jahre belangt werden.

Der weitreichende Begriff „Heilung“

Wie stark und wie weitreichend Sprache sein kann, zeigt sich anhand des Umstandes, dass sich im Zusammenhang mit den sogenannten „Konversionstherapien“ der Begriff der „Homo-Heilung“ bzw. der „Homosexuellen-Heilung“ durchgesetzt hat.

Heilung“ setzt immerhin voraus, dass die betroffenen Personen im Vorfeld „krank“ gewesen sein müssen.

Dementsprechend wird Homosexualität bzw. Queerness im Allgemeinen als Krankheit und der jeweilige Mensch als „Patient“ angesehen. Diese Sichtweise resultiert vor allem daher, dass die gleichgeschlechtliche Liebe tatsächlich über einen langen Zeitraum hinweg als Krankheit und psychische Störung galt, die geheilt werden musste. Nicht selten waren an den entsprechenden Verfahren auch Geistliche beteiligt.

Erst im Jahre 2018 setzte der Vatikan jedoch ein Zeichen und erklärte, dass Homosexuelle keineswegs krank seien und daher auch die entsprechenden „Heilungen“ von der Kirche nicht befürwortet würden.

Im selben Jahr wurden weitere Teile der Öffentlichkeit in Bezug auf dieses Thema sensibilisiert, da unter anderem Filme wie „Der verlorene Sohn“ veröffentlicht wurden, in denen es darum geht, die Erfahrungen, die im Rahmen der Therapien gesammelt wurden, zu verarbeiten.

Gesetze rund um Konversionstherapien in anderen Ländern

So erschreckend es sich anhören mag: Es gibt noch etliche Länder, in denen die „Homo-Heilung“ noch nicht verboten ist. Deutschlands Gesetzgebung wird in diesem Zusammenhang immer wieder kritisiert, da sie vielen Queers nicht weit genug geht. Laut der entsprechenden Vorgaben ist es lediglich verboten, Jugendliche den entsprechenden Therapien auszusetzen. Für Erwachsene gelten Sonderregelungen. Oder anders: ist der betroffene Erwachsene nicht dazu in der Lage, sich selbst zu seiner Einstellung zur Therapie zu äußern, darf er auch nicht behandelt werden.

Die Strafen, die in Deutschland bei einer Nicht-Beachtung des Gesetzes drohen, ähneln den Vorschlägen, die unlängst in Frankreich unterbreitet wurden.

 

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