Ein Blick zurück: die Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes 2001

Im Sommer 2001 war es so weit: Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat in Kraft. Was von den einen als eine Art der Anerkennung gefeiert wurde, ging den anderen schon damals nicht weit genug. Auch heute zeigt sich: Das Gesetz war auf dem Weg zur Gleichberechtigung wichtig und sollte dementsprechend nicht unterschätzt werden. Sicherlich hätte es aber auch noch tolerantere Alternativen gegeben.

So oder so: das Gesetz ist nun schon zwei Jahrzehnte alt. Grund genug, um eine kleine Reise in die Vergangenheit anzutreten.

20 Jahre Lebenspartnerschaftsgesetz

Eine hitzige Diskussion in den 1990er Jahren

Das Lebenspartnerschaftsgesetz wurde natürlich nicht „von jetzt auf gleich“ eingeführt, sondern war das Produkt langer Debatten. Während es vielen Menschen innerhalb der Community wichtig war, zumindest „irgendwie“ (ansatzweise) gleichgestellt zu werden, setzen andere wiederrum andere Schwerpunkte. Sie fokussierten sich weniger auf die Homo-Ehe, sondern darauf, dass sich grundlegend in der Gesellschaft etwas ändern müsse.

Unter denjenigen, die für eine Gleichstellung der gleichgeschlechtlichen Ehe und damit auch für das Lebenspartnerschaftsgesetz kämpften, waren auch viele Prominente und Politiker. Besonders Die Grünen machten sich immer wieder dafür stark, dass die Gesetze, die die gleichgeschlechtliche Liebe diskriminierten, geändert werden müssten.

Als dann zum Ende der 1990er Jahre Rot-Grün die Regierung bildete, wurde das Vorhaben langsam aber sicher in die Tat umgesetzt. Da Rot hier damals weitaus weniger tolerant war als Grün, einigte man sich auf das bereits erwähnter Lebenspartnerschaftsgesetz.

Wie unfair war das Lebenspartnerschaftsgesetz?

Ein Grund, weswegen das Lebenspartnerschaftsgesetz bis heute massiv kritisiert wird, ist unter anderem die Tatsache, dass es die Grundlage für eine steuerliche Ungleichbehandlung bildete. Oder anders: gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare wurden anders besteuert. Hinzu kam, dass die Kinder, die innerhalb einer Homo-Ehe adoptiert wurden, ebenfalls weniger Recht hatten als die Kinder in einer „klassischen“ Familie.

Je nachdem, wo die „Homo-Ehe“ vollzogen wurde, wurde sie nicht einmal beim Standesamt, sondern bei alternativen Stellen eingetragen. Ein weiterer Schlag ins Gesicht derjenigen, die für gleiche Rechte kämpften.

Mehrere Schritte in die richtige Richtung

Die gute Nachricht ist jedoch, dass sich im Laufe der Zeit in Bezug auf Gleichstellung und Co. viel getan hat – und dass es daher umso leichter fällt, das Lebenspartnerschaftsgesetz (trotz aller Kritikpunkte) als wichtigen Schritt zu sehen.

So wurden die oben erwähnten steuerlichen Benachteiligungen immer weiter abgebaut. Der sogenannte „Gleichbehandlungsgrundsatz“ spielte hier eine immer wichtigere Rolle.

Im Jahr 2017 wurde dann – teilweise sehr medienwirksam – über die Ehe für alle abgestimmt. Die Freude über das Ergebnis war groß – vor allem bei den Grünen, die dieses Ziel seit etwa 30 Jahren verfolgten. Das Lebenspartnerschaftsgesetz war damit Geschichte und gehört damit zu den Gesetzen, die sich durch eine vergleichsweise kurze Gültigkeitsdauer auszeichnen.

Wäre die Ehe für alle ohne das Lebenspartnerschaftsgesetz möglich gewesen?

Sicherlich wäre es einem Blick durch die rosa-rote Brille geschuldet, wenn behauptet würde, dass hetero und homosexuelle vor dem Staat (oder von der Gesellschaft) zu 100 Prozent gleichbehandelt würden.

Viele Mitglieder von Regenbogenfamilien erklären, dass sie sich durch die aktuellen Gesetze – gerade im Zusammenhang mit lesbischen Eltern und der Adoption von Kindern – immer noch diskriminiert fühlen würden. Denn: die Frage „Wer gilt als die Mutter? Lediglich die Frau, die das Kind geboren hat oder auch ihre Partnerin? “ Bzw. „Braucht es ein Adoptionsverfahren?“ spielt gerade hier immer noch eine wichtige Rolle – und zwingt lesbische Paare dazu, sich mit einer Vielzahl an Hürden auseinandersetzen zu müssen.

Fazit: Die Ehe für alle war natürlich ein Schritt in die richtige Richtung und hätte es die weitreichenden Diskussionen rund um das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegeben, wäre eine (ansatzweise) Gleichstellung dieser Art sicherlich nicht so schnell möglich gewesen. Der Blick auf die Details zeigt jedoch auch, dass es innerhalb des Konstruktes „Ehe für alle“ immer noch viel Ungerechtigkeit gibt, die besonders von den Betroffenen und oft weniger von Außenstehenden wahrgenommen wird. Umso wichtiger ist es, offen mit der Thematik umzugehen, um auch möglicherweise diejenigen zu sensibilisieren, die der Meinung sind „Eigentlich habt ihr doch keinen Grund, euch zu beschweren!“.

 

Hast du zufällig schon mitbekommen das, Tessa Ganserer auf den Wahlzetteln mit ihrem männlichen Namen steht?

 

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