Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern fordert, dass Regenbogenflaggen in Zukunft auch an Amtsgebäuden wehen dürfen. Aktuell sind hier ausschließlich die sogenannten „hoheitlichen Flaggen“ erlaubt.

Viele Mitglieder der Parteien SPD, Die Linke, FDP und Die Grünen stimmten für ein Umdenken. Im Zusammenhang mit besonderen Anlässen solle es nun auch ermöglicht werden, „nicht-hoheitliche“ Flaggen zu hissen. Wenn hier entsprechend entschieden würde, würde es sich in gewisser Weise um eine Art „Zäsur“ handeln.

In anderen Bundesländern ist es bereits erlaubt, im Rahmen des CSD die Regenbogenflagge, zum Beispiel vor dem Rathaus, aufzuhängen. In der Vergangenheit wurde ein entsprechendes Vorgehen vor allem von der CDU und der AfD kritisiert.

Mecklenburg-Vorpommern

Wie argumentieren die Kritiker?

Dass sich viele Vertreter der konservativen Parteien nicht dafür begeistern können, dass sich beispielsweise zwei Menschen gleichen Geschlechts lieben, ist nicht neu. Seitens der CDU wird die Ablehnung der Regenbogenfahnen vor öffentlichen Gebäuden jedoch dadurch gerechtfertigt, dass es wichtig sei, die Neutralität des Staates zu gewährleisten. Dies sei durch das Hissen von Regenbogenfahnen nicht gegeben.

Zudem bestünde die Gefahr, dass sich dann auch andere Interessenvertreter und Interessenvertreterinnen zu Wort meldeten, um ihre Flaggen an den Gebäuden zu sehen.

Ein möglicher Kompromiss kommt währenddessen von der FDP. Hier erklärt man, die Einwände der CDU durchaus in Teilen zu verstehen. Daher sei es wichtig, dass eine Verordnung für die Beflaggung erstellt werde, die die Möglichkeiten eingrenze und es eben nicht jedem erlaube, seine Flagge vor einem öffentlichen Gebäude anbringen zu lassen.

Entscheidung soll noch in 2022 fallen

Vor allem die SPD zeigt sich begeistert davon, dass sich hier in den kommenden Monaten viel tun könnte. Immerhin wurde unter anderem auch erst kürzlich im Koalitionsvertrag festgehalten, dass der Fokus in Zukunft auf mehr Toleranz und Gleichberechtigung liegen soll.

Die Entscheidung, nun auch an öffentlichen Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern nicht-hoheitliche Flaggen hissen zu dürfen, würde zeigen, wie realitätsnah das Ganze schon jetzt umgesetzt werden kann. Laut Landesinnenminister Christian Pegel soll vor allem den Kommunen hier mehr Entscheidungsgewalt zukommen. Hier sollen die Verantwortlichen selbst darüber entscheiden, welche Flaggen zu welchem Zeitpunkt aufgehangen werden dürfen und welche nicht. Geplant ist, die Neuerungen noch in diesem Jahr umzusetzen.

Immerhin sind die Masten an vielen Tagen des Jahres ohnehin „frei“. Hier scheint es nur schwer verständlich, weshalb es einer Kommune, die beispielsweise im Rahmen des CSD eine Regenbogenfahne aufhängen möchte, dies nicht darf. Gleichzeitig sollen die Tage, an denen eine Beflaggung gesetzlich vorgegeben ist, weiter eingehalten werden. In der restlichen Zeit soll mehr Flexibilität herrschen.

Welche Aussage ist eigentlich mit der Regenbogenfahne verbunden?

Mit Hinblick auf die Beantwortung dieser Frage scheiden sich die Geister. Und genau daran könnte es liegen, dass viele Menschen unterschiedlicher Meinung sind, wenn es darum geht, zu entscheiden, ob Regenbogenflaggen an öffentlichen Gebäuden „okay“ sind oder nicht. Denn: Einige sehen in dem Regenbogen ein mittlerweile politisch gewordenes Symbol. Dieses ist für sie nicht neutral und dementsprechend vor einem öffentlichen Gebäude deplatziert.

Manche sehen in der Regenbogenflagge jedoch die Forderung nach mehr Toleranz und Gleichberechtigung. Dementsprechend macht es für sie keinen Sinn, auf diese wichtige Botschaft – gerade an öffentlichen Gebäuden – zu verzichten. Nun bleibt abzuwarten, ob den Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern in Zukunft in diesem Zusammenhang mehr Autonomie zugestanden wird.

 

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