Sven Lehmann fodert mehr Schutz für Homosexuelle Minderheiten im Grundgesetz

Sven Lehmann wird neuer Queer Beauftragter

Sven Lehmann ist noch nicht lange im Amt, setzt sich aber schon jetzt aktiv dafür ein, die Rechte von homosexuellen Menschen in Zukunft noch mehr in das Grundgesetz miteinzubeziehen. Er kritisiert beispielsweise, dass das Diskriminierungsverbot, das sich auf den Bereich der Sexualität bezieht, noch nicht verankert wurde.

Bei seinem Besuch im ZDF-Morgenmagazin verdeutlichte der Queerbeauftragte die aktuellen Probleme in Deutschland und machte den Zuschauern klar, dass sich hier einiges ändern müsse. Hierfür fand er klare Worte und verwies zudem explizit auf die Gefahr, die von Neonazis ausgeht.

Welche Aspekte sind Sven Lehmann besonders wichtig und was kritisiert er?

In erster Linie kritisiert Lehmann, dass es kein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz für Menschen gibt, die eine andere sexuelle Orientierung als die „Norm“ haben. Er erklärte im Gespräch mit dem Moderator, dass es sich bei homosexuellen Menschen um eine Gruppe von Menschen handele, die damals von den Nazis verfolgt worden seien, die aber keinen Schutzstatus genießen würden.

Der Queer Beauftragte würde es als großen Schritt ansehen, wenn dieser Zusatz endlich im Grundgesetz nachgetragen würde. Doch er selbst sagt auch gleichzeitig, dass noch viele weitere Maßnahmen benötigt würden, damit jeder in Deutschland dieselben Rechte genießen könne und niemand von Diskriminierung betroffen sei. Doch um welche Maßnahmen könnte es sich hier genau handeln?

Ein klassisches Beispiel, das in letzter Zeit auch immer wieder in den Medien und in den Sozialen Netzwerken diskutiert wurde: homosexuelle Paare werden in Bezug auf das Abstammungsrecht immer noch benachteiligt.

Dies hat unter anderem zur Folge, dass bei einem lesbischen Paar nur eine Frau als die Mutter gilt und ihre Partnerin die Kinder „nur“ adoptiert. Neben der Tatsache, dass es sich hierbei um eine klare Form des Diskriminierung handelt, besteht dabei zudem das Problem, dass, wenn der eingetragenen, leiblichen Mutter etwas zustoßen sollte, die Kinder automatisch in die Obhut des Jugendamtes übergeben würden. Die „zweite Mutter“ würde dementsprechend ausgeklammert. Solche Regelungen führen in der Praxis zur Verwirrung… vor allem bei den betroffenen Kindern. An dieser Stelle gibt es dementsprechend noch große Baustellen.

Zudem kritisiert Sven Lehmann bzw. fragt sich der Queer Beauftragte, ob sich jeder Mensch, der sich dem anderen Geschlecht zugehörig fühlt, tatsächlich einem psychologischen Gutachten unterziehen muss. Auch hierin sieht er eine klare Form der Diskriminierung, die in anderen Ländern bereits abgeschafft wurde.

Eine der Hauptforderungen: Geschlechtliche Entscheidungsfreiheit ab 14 Jahren

Lehmann möchte, dass Jugendliche schon ab dem 14. Lebensjahr selbst für sich entscheiden können, welches Geschlecht sie eintragen lassen möchten. Es soll dabei nicht darum gehen, ob sich der/ die Jugendliche einer geschlechtsangleichenden Operation unterziehen möchte oder nicht, sondern lediglich um das Geschlecht im Ausweis.

Der Politiker ist sich sicher, dass genau das zu einer wichtigen Erweiterung des Jugendrechtes führen würde und betroffenen Jugendlichen auf diese Weise mehr Rechte zugesprochen und mehr Gehört verschafft würde.

Im Anschluss an die Sendung wurde unter anderem auch in den Sozialen Netzwerken über das Gesagte diskutiert. Vor allem aus der Community kam viel Zuspruch. Es gab jedoch auch einige kritische Stimmen. Einige Zuschauer beschwerten sich, es würde immer sehr viel gefordert, obwohl die LGBTQI+ „doch schon so viele Rechte hätte“. Ein Blick aufs Papier, unter anderem auf das Grundgesetz, zeigt jedoch, dass dem offenbar nicht so ist. Und genau hieran wird Sven Lehmann in den kommenden Jahren arbeiten.

 

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