Die AfD hat einmal mehr ihre Meinung gegenüber Regenbogenfamilien unterstrichen. Verschiedene Politiker und Politikerinnen der Partei regen sich darüber auf, dass die Rechte von Regenbogenfamilien in Zukunft gestärkt werden sollen.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs brachte das Fass für einige AfD’ler zum Überlaufen. Aber was war passiert? Und welche Auswirkungen haben die neuen Gesetze auf Familien mit gleichgeschlechtlichen Eltern?

AfD kritisiert Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Was wurde entschieden?

Mit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wurden die Rechte von Regenbogenfamilien einmal mehr ein klein wenig gestärkt. Und genau hieran stören sich verschiedene Politiker und Politikerinnen der AfD.
Der Stein des Anstoßes: Die Entscheidung, dass das Land Bulgarien die Staatsangehörigkeit eines Kindes anerkennen muss, auch wenn es sich bei den betreffenden Eltern, die über die Staatsangehörigkeit des jeweiligen Herkunftslandes verfügen, um Menschen gleichen Geschlechts handelt.
Oder anders: Haben beide Regenbogen-Eltern die Staatsangehörigkeit des Landes Bulgarien, muss das Land auch die Staatsangehörigkeit des betreffenden Kindes anerkennen. Was sich für die einen logisch anhört, ruft bei anderen (offensichtlich) Sorgenfalten hervor – und das, obwohl das Urteil in seinem Umfang keine (!) Auswirkungen darauf hat, ob ein Staat gleichgeschlechtliche Ehen akzeptiert.
Stein des Anstoßes war ein lesbisches Ehepaar. Eine Frau hat die bulgarische, eine Frau die britische Staatsbürgerschaft. Beide leben mit ihrer Tochter in Spanien. Hier wurde auch die Geburtsurkunde ausgestellt, die beide Frauen als Mutter ausweist. Als dann in Bulgarien die Reisedokumente des Kindes beantragt werden sollten, stellte man sich hier quer, da in der Geburtsurkunde nicht von „Mutter und Vater“ die Rede war.

Beatrix von Storch meldet sich zu Wort

Eine der ersten, die sich im Zuge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zu Wort meldete, war Beatrix von Storch. Sie setzte noch eine Ebene höher an und sprach nicht über Staatsangehörigkeiten, sondern verwies einmal mehr darauf, dass jedes Kind ein Recht auf einen Vater und eine Mutter habe. Daher sei es nicht die Aufgabe bzw. die Angelegenheit der EU, einem Staat die Homo-Ehe aufzuzwingen.
Am konkreten Beispiel Bulgarien festgemacht, erklärte sie, dass es vollkommen in Ordnung sei, als souveräner Staat bezüglich Regenbogenehen einen anderen Standpunkt als andere Länder zu vertreten und dass es keinen Grund dafür gäbe, in nationales Recht einzugreifen.
Inwieweit diese Aussagen im Detail stimmen, muss sicherlich jeder für sich selbst bewerten. Denn: Anders als es Storchs Aussagen zumindest teilweise glauben lassen wollen, hat der Europäische Gerichtshof natürlich nicht entschieden, dass ab sofort in jedem Land der EU die Ehe für alle erlaubt sein müsse. Beim Urteil geht es lediglich darum, die Rechte von Regenbogenfamilien zu stärken.
Ergänzend führt Storch einmal mehr Argumente an, die in der Vergangenheit schon von etlichen LGBTQI+ Gegnern angeführt wurden: Sie spricht davon, dass das Kindeswohl durch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit Kindern gestört werde. Gleichzeitig kritisiert sie, dass durch das Urteil die Souveränität der EU-Staaten gefährdet wurde.

Christine Anderson wettert in eine ähnliche Richtung

Christine Anderson sitzt für die AfD im Europaparlament und geht sogar noch einen Schritt weiter. Sie bezeichnet das Urteil auf Twitter als „absurder Kniefall vor #LGBTQIA Befindlichkeiten“ und bringt damit zweifelsohne auch zwischen den Zeilen zum Ausdruck, was sie davon hält, dass die Rechte der Community nun ein weniges Mal gestärkt werden sollen.
Die Reaktionen von Queers aus ganz Europa waren jedoch durchaus positiv. Das Urteil wurde hier keineswegs als „von Vornherein klar“ oder ähnliches angesehen.
Und auch wenn, hiervon nicht alle Queers, sondern „nur“ diejenigen mit Kindern betroffen sind, zeigte sich anhand der Reaktionen einmal mehr, wie die Community an einem Strang ziehen kann.

 

Schon mitbekommen? Seit dem ende des Lockdown kommt es in Großbritannien vermehrt zu queeren übergreifen.

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