Geschlechtsidentität soll bei Leibesvisitationen in Gefängnissen mehr beachtet werden

Änderungen der Leibesvisitation

Wer ins Gefängnis muss, muss sich zu Beginn einer Leibesvisitation unterziehen. In Baden-Württemberg soll hierbei nun nicht mehr nur Rücksicht auf die Unterscheidung zwischen Mann und Frau genommen werden. Dass Menschen auch eine andere Geschlechtsidentität haben können, soll demnächst noch mehr berücksichtigt werden. Der Alltag von Trans-Gefangenen könnte sich dementsprechend in diesem Bundesland deutlich ändern.

Bis alles tatsächlich in trockenen Tüchern ist, könnte es noch ein wenig dauern. Aktuell sind die Verantwortlichen dabei, unterschiedliche Meinungen zum Thema zu sammeln.
Wie ist der Status und was könnte sich ändern?

Die Anzahl an Trans-Häftlingen in Gefängnissen in Baden-Württemberg ist gering. Und dennoch ist es natürlich auch wichtig, den Betroffenen eine individuelle Betreuung zukommen zu lassen und nicht einfach darüber hinweg zu sehen, dass hier nicht in klassisch „männlich“ und „weiblich“ basierend auf dem Geburtsgeschlecht kategorisiert werden kann.

Ein Bereich, der sich hier in Zukunft grundlegend ändern könnte, sind die Leibesvisitationen. Hier sollen in Zukunft flexiblere Ansätze möglich sein. Der Blick in die Vergangenheit zeigt jedoch auch, dass viele Verantwortliche in den Gefängnissen bereits entschieden hatten, dass es besser ist, sich in diesem Bereich von althergebrachten Standards zu verabschieden.

Hinzu kommt, dass in der Vergangenheit schon einigen Trans-Häftlingen ermöglicht wurde, während ihres Aufenthalts im Gefängnis eine Psychotherapie zu machen. Infolgedessen fiel es ihnen oft leichter, ihre Geschlechtsidentität anzunehmen.

Änderungen der Leibesvisitation

Inwieweit ist es sinnvoll, sich an dem Vorgehen der Polizei zu orientieren?

Spannenderweise gibt es hier schon viele Beamte, die transsexuelle Menschen zum Beispiel selbst entscheiden lassen, ob die Leibesvisitation von einem Mann oder von einer Frau durchgeführt werden soll. Auf diese Weise lässt sich das Procedere oft noch ein wenig stressfreier gestalten. Inwieweit dieses Vorgehen in Zukunft auch auf die Gefängnisse in Baden-Württemberg übertragen werden kann, bleibt schlussendlich abzuwarten.

Es stellt sich jedoch die Frage, weshalb es für viele selbstverständlich ist, bei polizeilichen Leibesvisitationen wählen zu lassen und weshalb das Vorgehen im Gefängnis in gewisser Weise noch ein wenig „hinterherhinkt“.

Wie können die neuen Regeln am besten umgesetzt werden?

Wer sich ein wenig Zeit nimmt, um sich mit den aktuellen Entwicklungen rund um Trans-Personen, aber auch um Sprache und Sprachveränderung in diesem Zusammenhang auseinanderzusetzen, erkennt schnell, dass sich hier in den letzten Jahren durchaus viel getan hat.

Damit jedoch auf die Transsexualität der betroffenen Häftlinge noch besser eingegangen werden kann, ist es sicherlich am besten, hier für einheitliche Richtwerte zu sorgen. Es bringt beispielsweise wenig, wenn in manchen Gefängnissen noch nach altem Standard, in anderen jedoch nach neuen Regeln untersucht wird.

Fest steht in jedem Fall, dass das Thema über einen viel zu langen Zeitraum unterschätzt wurde. „Nur“, weil es vergleichsweise wenige transsexuelle Häftlinge gibt, bedeutet dies nicht, dass es „in Ordnung“ wäre, über deren Interessen hinweg zu entscheiden. Die neuen Regelungen, sofern sie denn umgesetzt werden, mögen sich im ersten Schritt auf eine vergleichsweise kleine Personengruppe beziehen, sind jedoch – insgesamt gesehen – definitiv ein Schritt in die richtige Richtung.

 

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