Welche Folgen hat das „Ja“ zur Ehe für alle für Schweizer Queers?

Ende September atmeten viele Schweizer und Schweizerinnen auf. Denn: per Volksentscheid wurde beschlossen, dass die Ehe für alle genehmigt wird. Somit wurde ein großer Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung vollzogen. Doch was bedeutet dies eigentlich genau?

Was müssen queere Paare in der Schweiz nun beachten? Die folgenden Artikel geben Aufschluss, zeigen jedoch auch, dass mit der Schweizer Ehe für alle einige Fragen verbunden sind. Die gute Nachricht ist jedoch, dass weder im Zusammenhang mit der Eheschließung unter Queers noch mit Hinblick auf die Umwandlung eingetragener Partnerschaften in Ehen offenbar größere bürokratische Hürden überwunden werden müssen.

Schweiz sagt "Ja, ich will" zur Ehe für alle

Gleichgeschlechtliche Hochzeiten können (voraussichtlich) ab Juli 2022 gefeiert werden!

Hierbei handelte es sich um eine der wohl meistgestellten Fragen, die sich rund um die gleichgeschlechtliche Ehe in der Schweiz stellen: Ab wann dürfen Paare nun „endlich“ heiraten? Grundsätzlich gilt, dass es – zumindest laut jetzigem Stand – möglich sein wird, ab Juli kommenden Jahres zu heiraten.

Unter anderem bei den Luzerner Ämtern gingen – Berichten zufolge – schon einige Buchungen ein. Interessanterweise kam es jedoch (noch?) nicht zu einem größeren Ansturm. Möglicherweise auch deswegen, weil einige noch warten möchten, wie sich die Gesamtsituation entwickelt und wie unkompliziert sich die einzelnen Schritte umsetzen lassen. Aufgrund des Setzens einer Übergangsfrist, wie es im Zusammenhang mit Beschlüssen dieser Art Standard ist, kann noch nicht direkt „Ja!“ gesagt werden. Bis alle Details geklärt worden sind, wird es daher noch ein paar Monate dauern.

Wie viele Schweizer Queers werden die Ehe für alle für sich in Anspruch nehmen?

Schwer zu sagen. Allein schon die Tatsache, dass viele Menschen damit gerechnet hatten, dass die Nachfrage nach Terminen für die Zeit ab Juli 2022 hoch wäre, der oben erwähnte, „große Ansturm“ jedoch ausblieb, zeigt, dass es schwer ist, hier eine Voraussage zu treffen.

Ob verliebte Queers sich im Rahmen der Ehe für alle nun das Ja-Wort geben wollen oder nicht, ist von mehreren Faktoren, unter anderem natürlich von der Frage, welchen Wert  sie der Institution Ehe beimessen, abhängig. Die Grundsituation unterscheidet sich hier nicht allzu stark von der im Zusammenhang mit Hetero-Partnerschaften. Während für manche die Ehe einfach, beispielsweise nach einigen Jahren Partnerschaft, dazugehört, verspüren andere nicht den Drang danach, sich auf diese Weise zu binden.

Daher ist zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen offen, inwieweit die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Fest steht jedoch in jedem Fall, dass es viele Queers begrüßen, grundsätzlich das Recht zu haben, zu heiraten. Hier geht es definitiv um weitaus mehr als „nur“ den Ringtausch. Es geht um einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung.

Wie können eingetragene Partnerschaften zukünftig in der Schweiz in Ehen umgewandelt werden?

Der bürokratische Aufwand, der im Zuge einer Umwandlung einer eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe bewältigt werden muss, hält sich in Grenzen und ist dementsprechend überschaubar.

Im ersten Schritt ist es natürlich wichtig, zu prüfen, ob bereits eine eingetragene Partnerschaft besteht. Die Verantwortlichen nutzen hierzu das Personenstandsregister. Wenn hier alles seine Ordnung hat, kann aus einer eingetragenen Partnerschaft auch schon eine Ehe (für alle) werden. Hier obliegt es dann den beiden Partnern/ Partnerinnen, wie feierlich das Ganze gestaltet werden soll. Die Vorstellungen darüber, wie eine Umwandlung vonstattengehen sollte, sind sicherlich genauso individuell wie die Vorstellen von der „perfekten“ Eheschließung.

 

Das ist übrigens bei Prince Charming – Staffel 3 – Folge 8 passiert.

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