Egal, ob queer oder hetero: viele treiben sich auf Porno Portalen, wie zum Beispiel YouPorn oder PornHub herum. Die Frage, ob das Anschauen der Filme hier legal ist oder nicht, ist nicht neu. Nun entflammte jedoch auch die Diskussion rund um das Thema Jugendschutz einmal mehr. Laut Gerichtsbeschluss verstoßen die Plattformen gegen Richtlinien.
Aber: besagter Beschluss wurde im Eilverfahren erklärt. Für eine endgültige Entscheidung braucht es dementsprechend noch das dazugehörige Hauptverfahren.
Die Beanstandung in der Zusammenfassung: Viele Menschen sind besorgt darüber, dass die Inhalte der betreffenden Pornoseiten frei zugänglich sind. Der Verbreitung in Deutschland soll schon länger Einhalt geboten werden.

Porno Portale und Jugendschutz

Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und ihre Bedenken

Mit Hinblick auf den Jugendschutz setzt sich die Landesanstalt für Medien NRW dafür ein, dass Pornhub, YouPorn und Co. in Zukunft nicht mehr frei zugänglich sind. Das Gericht, das über den Fall verhandelte, scheint hier ähnlicher Meinung zu sein. Daher freute sich die Landesanstalt über das Urteil, das in Zukunft noch weite Kreise ziehen könnte.
Eine der Forderungen ist es, dass in Zukunft das Alter der Plattformnutzer geprüft werde. Aufgrund des ersten Erfolges ist die Landesanstalt auch mit Hinblick auf das noch folgende Hauptverfahren positiv gestimmt. Eine Alternative zur Alterskontrolle sieht man hier nicht – außer, dass es noch möglich wäre, den Betrieb der Plattformen in Deutschland komplett zu unterlassen.

Portalbetreiber legen Einspruch ein

Dass diejenigen, die die Filme im Netz (noch) ohne Alterskontrolle anbieten, von dem Urteil nicht begeistert sind, ist klar. Das Gericht machte jedoch deutlich, dass es mit Hinblick auf die Tatsache, dass circa 50 Prozent der Jugendlichen, die in einer Umfrage angesprochen wurden, schon mit Pornos im Internet in Kontakt gekommen sind, wichtig sei, das Alter der virtuellen Besucher zu kontrollieren.
Mittlerweile haben einige Betreiber einschlägiger Plattformen schon Einspruch eingelegt.
Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um pornografische Inhalte im Netz wurde immer wieder betont, dass es nicht sinnvoll sei, Inhalte, die im TV ausgestrahlt werden, derart streng zu kontrollieren und dann im Zusammenhang mit Content im Internet derart lasch zu agieren. Strenggenommen reicht es hier schon als, als Jugendlicher die URLs der entsprechenden Seiten zu kennen, um sich Hardcore Pornos anzuschauen.
Die Chancen darauf, dass sich – spätestens nach dem Urteil, das im Schnellverfahren gefällt wurde – etwas ändert, stehen eigentlich gut. Eigentlich…

Porno Portale und Jugendschutz

Viele Pornoplattformen haben ihren Sitz auf Zypern

… und genau das könnte sich für die Landesanstalt für Medien NRW zum Problem entwickeln. Denn: Die Tatsache, dass die Filme von Plattformen mit Sitz im Ausland betrieben werden, macht das Ganze nicht einfacher. Auch wenn seitens des Gerichts schon bestätigt wurde, dass das deutsche Jugendmedienschutzgesetz hier angewendet werden kann, ist das Interesse, hier zusammenzuarbeiten, eher gering. Noch.
Doch weshalb fällt es den Unternehmen hier eigentlich so schwer, einen Schritt auf die Kritiker zuzugehen? Der Grund lässt sich höchstwahrscheinlich mit der Angst vor etwaigen Umsatzeinbußen begründen. Denn: Diese könnten hier durchaus hoch sein.
Wird die Alterskontrolle korrekt und nachvollziehbar und nicht nur durch das Klicken auf einen Button „Ja, ich bin über 18 Jahre alt!“ durchgeführt, muss eine nicht zu unterschätzende Hürde überwunden werden. Immerhin müssen die Besucher der betreffenden Seiten dann Angaben zu ihrer Identität machen. Und genau das könnte bei dem ein oder anderen dafür sorgen, dass er die Seiten in Zukunft nicht mehr besucht. Die Anzahl der Menschen, die beim Schauen von Pornos anonym bleiben möchten, ist groß.

 

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