Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ruft Beratung zu „Konversionstherapien“ ins Leben

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat eine Telefonberatung rund um das Thema „Konversionstherapien“ ins Leben gerufen. Das Motto „Peinlich gibt’s nicht!” ist Programm.

Die Verantwortlichen wollen Menschen, die Opfer von „Konversionstherapien“ geworden sind, dazu ermutigen, über das, was sie bedrückt, zu sprechen. Gleichzeitig ist es auch möglich, sich mit Hinblick auf Geschlechtsidentität und Co. beraten zu lassen.

BZgA startet Konversionstherapien

Ein breitgefächertes Beratungsangebot

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sorgte dafür, dass das Beratungsangebot breit aufgestellt ist. Im Kern soll es darum gehen, „Konversionstherapien“ zu erkennen und sich vor ihnen zu schützen. Da die „Therapien“ nicht selten von Familienangehörigen ins Leben gerufen und vorangetrieben werden, fällt es den Opfern oft schwer, die gefährliche Lage auf den ersten Blick als solche zu erkennen.

Immerhin würden Eltern und Co. doch nicht zu derart drastischen Mitteln greifen, oder doch? Auch Angehörige von Menschen, die in der Vergangenheit zum Opfer von „Konversionstherapien“ geworden sind, können sich an der Hotline beraten lassen.

Über welche Nummer kann die Hotline erreicht werden?

Das Beratungstelefon rund um den Umgang und das Erkennen von „Konversionstherapien“ ist unter der Telefonnummer 0221-8992 876 erreichbar. Die Experten sind in der Zeit zwischen Montag und Donnerstag zwischen 12 Uhr und 16 Uhr im Einsatz.

Selbstverständlich kann das Angebot kostenlos in Anspruch genommen werden. Zudem ist es nicht nötig, sich mit Namen zu melden oder sich anderweitig zu erkennen zu geben. Wer anonym bleiben möchte, bleibt anonym. Geplant ist zudem, die Hotline in den kommenden Wochen und Monaten noch weiter auszubauen. So sollen auch Menschen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, dazu in der Lage sein, sich in ihrer Muttersprache beraten zu lassen.

„Konversionstherapien“ sind in Deutschland schon seit 2020 verboten

Hierbei handelte es sich um eine kleine Zäsur. Denn: Seit dem Jahr 2020 ist es per Gesetz nicht mehr erlaubt, an Jugendlichen eine „Konversionstherapie“ durchzuführen. („Konversionstherapie“ bedeutet in diesem Fall, dass es die Behandlung zum Ziel hat, an der geschlechtlichen Identität eines Menschen zu arbeiten.)

Erschreckend: Menschen, die über 18 Jahre alt sind, dürfen „Konversionstherapien“ noch ausgesetzt werden. Umso wichtiger ist es, hier aufzuklären und Betroffenen dabei zu helfen, zu erkennen, wann ein „lieb gemeinter Ratschlag“ in einen Eingriff in die Psyche umschlägt.

BZgA startet Konversionstherapien

„Konversionstherapien“ belasten oft ein Leben lang

„Konversionstherapien“, wie sie auch in anderen Ländern immer noch durchgeführt werden, stellen einen enormen Eingriff in das Leben eines Menschen dar. Die Botschaft, die immer wieder mitschwingt: „So, wie du bist, bist du nicht in Ordnung!“.

Genau das kann bei Kindern und Jugendlichen, natürlich aber auch bei Erwachsenen, bleibende Spuren hinterlassen. Diese können, manchmal – aber auch nicht immer – im Rahmen einer Therapie aufgearbeitet werden.
Fest steht: Das Einrichten einer Hotline ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun ist es nur noch wichtig, dass möglichst viele Menschen von diesem Angebot erfahren, um sich beraten lassen zu können. Und wer weiß? Vielleicht bezieht sich das Verbot von „Konversionstherapien“ ja auch bald auf alle Queers?

 

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