{"id":11616,"date":"2022-04-29T13:15:33","date_gmt":"2022-04-29T11:15:33","guid":{"rendered":"https:\/\/planet-randy.com\/blog\/?p=11616"},"modified":"2022-04-30T22:34:31","modified_gmt":"2022-04-30T20:34:31","slug":"die-deutsche-bahn-gendert-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/planet-randy.com\/blog\/die-deutsche-bahn-gendert-nun\/","title":{"rendered":"Die Deutsche Bahn gendert nun"},"content":{"rendered":"<h2>Deutsche Bahn: nichtbin\u00e4re Personen bekommen eigene Anrede<\/h2>\n<p>Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat der Deutschen Bahn auferlegt, eine alternative Form der Anrede f\u00fcr nichtbin\u00e4re Personen einzuf\u00fchren. Falls dem Urteil nicht nachgekommen w\u00fcrde, k\u00f6nnte dies Geldstrafen in einer H\u00f6he von bis zu 250.000 Euro mit sich bringen,\u2026 Und das PRO gebuchtes Ticket.<\/p>\n<p>Die neuen Regelungen beziehen sich aktuell (noch?) auf die Frage- und Ausf\u00fcllb\u00f6gen im Onlineticketschalter der Deutschen Bahn. Ob das Ganze noch weiter ausgeweitet werden wird, bleibt abzuwarten.<\/p>\n<p>Der Grund f\u00fcr die Neuerungen: Bisher keine passende Anrede f\u00fcr nichtbin\u00e4re Personen<br \/>\nWie kam es \u00fcberhaupt dazu, dass die Deutsche Bahn hier umdenken muss? Der Stein wurde von Bahncard Besitzer Robin Nobicht ins Rollen gebracht. Er entschied sich vor einiger Zeit dazu, sein angeborenes Geschlecht aus seiner Geburtsurkunde entfernen zu lassen. Seither ist bei ihm \u201eohne Angabe\u201c vermerkt. Und genau das sollte nun auch auf seine anderen Dokumente \u00fcbertragen werden. Dieses Vorhaben stie\u00df jedoch an seine Grenzen. Denn: Was bei den meisten offiziellen Dokumenten kein Problem (mehr) darstellt, wurde bei der Deutschen Bahn noch nicht sehr flexibel gehandhabt.<\/p>\n<p>Als Robin Nobicht also seine Bahncard aktualisieren wollte, musste er feststellen, dass als Anrede ausschlie\u00dflich die Optionen \u201eHerr\u201c oder \u201eFrau\u201c zur Verf\u00fcgung standen. Aber was, wenn eben keine dieser beiden Standardoptionen zutrifft? Nobicht empfand das Ganze als diskriminierend gegen\u00fcber nichtbin\u00e4ren Menschen und beschloss, aktiv zu werden. Sein Ziel: Er wollte erreichen, dass von nun an bei der DB auch nichtbin\u00e4re Personen entsprechend ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n<p><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-11618\" src=\"https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB.png\" alt=\"Die Deutsche Bahn gendert nun\" width=\"2000\" height=\"1403\" srcset=\"https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB.png 2000w, https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB-200x140.png 200w, https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB-1200x842.png 1200w, https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB-768x539.png 768w, https:\/\/planet-randy.com\/blog\/wp-content\/uploads\/2022\/04\/DB-1536x1078.png 1536w\" sizes=\"(max-width: 2000px) 100vw, 2000px\" \/><\/p>\n<h3>Das Urteil \u2013 ein Schritt in Richtung mehr Gleichberechtigung<\/h3>\n<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Kl\u00e4ger Recht gegeben. Nun muss die Deutsche Bahn eine entsprechende Anrede f\u00fcr nichtbin\u00e4re Personen einf\u00fcgen. Niemand sollte dazu gezwungen werden, sich zwischen zwei Optionen, die nicht zutreffen, entscheiden zu m\u00fcssen. Nun hat die Deutsche Bahn ein halbes Jahr Zeit, die betroffenen Frageb\u00f6gen zu aktualisieren.<\/p>\n<p>Robin Nobicht erh\u00e4lt jedoch keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung.<br \/>\nDie Deutsche Bahn versuchte, gegen das Urteil Berufung einzulegen, jedoch erfolglos. Die Unterlassungsklage bleibt weiterhin wirksam. Die alte Vorgehensweise versto\u00dfe gegen das Gleichbehandlungsgesetz.<\/p>\n<h4>Ein Urteil mit einer klaren Botschaft<\/h4>\n<p>\u00dcber das Urteil d\u00fcrfte sich nicht nur Nobicht freuen. Immerhin handelt es sich hierbei letztendlich auch um ein klares Statement, das die Rechte eines Teils der Community st\u00e4rkt. W\u00e4re es nicht zu der entsprechenden Klage gekommen, h\u00e4tte sich sicherlich auch in den kommenden Jahren nicht viel am Status Quo ver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Das Urteil und die mit ihm verbundenen Forderungen sind auch in sprachhistorischer Hinsicht interessant. Es zeigt auf, wie sich die Gesellschaft im Laufe der Zeit ver\u00e4ndert hat und welche Schwerpunkte mittlerweile in gesellschaftlicher Hinsicht in den Fokus ger\u00fcckt werden.<br \/>\nAktuell ist das Urteil des Oberlandesgerichts in Frankfurt nicht rechtskr\u00e4ftig. Es bleibt abzuwarten, wie schnell die Deutsche Bahn handeln und ihr Angebot um\u00e4ndern wird. Theoretisch h\u00e4tte sie auch noch die M\u00f6glichkeit, sich mit einer Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof zu wenden.<\/p>\n<p>Sollte dem jedoch nicht so sein und sollten die B\u00f6gen entsprechend und wie gefordert ge\u00e4ndert werden, d\u00fcrften viele Queers erleichtert sein. Der psychologische Druck, der ergibt, wenn Menschen in ein Raster gepresst werden, in das sie schlussendlich nicht hineingeh\u00f6ren, sollte nicht untersch\u00e4tzt werden. Wer sich ein wenig M\u00fche macht und sich mit anderen, nicht-offiziellen Frageb\u00f6gen auseinandersetzt, d\u00fcrfte schnell erkennen, dass es hier noch viel zu tun gibt. Egal, ob Fitnessstudio, Vereinsmitgliedschaft oder, oder, oder: Es gibt auch heutzutage noch viele Organisationen, die nach klassischem cis-Muster arbeiten. Umso wichtiger, dass von einem gro\u00dfen, namhaften Unternehmen wie der Deutschen Bahn nun eine derart beeindruckende Signalwirkung ausgeht- wenn auch nicht ganz freiwillig.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/planet-randy.com\/blog\/die-neue-begruessung-bei-der-tagesschau\/\">Es gibt \u00fcbrigens auch eine neue Begr\u00fc\u00dfung bei der Tagesschau<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Deutsche Bahn: nichtbin\u00e4re Personen bekommen eigene Anrede Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat der Deutschen Bahn auferlegt, eine alternative Form der Anrede f\u00fcr nichtbin\u00e4re Personen einzuf\u00fchren. Falls dem Urteil nicht nachgekommen w\u00fcrde, k\u00f6nnte dies Geldstrafen in einer H\u00f6he von bis zu 250.000 Euro mit sich bringen,\u2026 Und das PRO gebuchtes Ticket. 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