Lesbische Mütter feiern Erfolg vor Gericht in Italien

Homosexuelle Elternpaare werden auch heute immer noch mit den unterschiedlichsten bürokratischen Hürden konfrontiert. Dies zeigte sich erst kürzlich wieder in Italien. Hier hat ein homosexuelles Paar für sich erstritten, nicht als „Vater“ und „Mutter“ in den offiziellen Dokumenten aufgeführt werden zu müssen.

Was sich für viele selbstverständlich anhört, gestaltet sich in der Realität offenbar komplizierter als gedacht. Denn: Nicht nur in Italien gilt ansonsten die Vorschrift, dass ein Kind von bürokratischer Seite aus eine Mutter und einen Vater haben muss und keine andere Konstellationen vorgesehen sind.

Es dürfte noch einige Zeit brauchen, bis sich noch mehr Länder dazu entschließen, hier umzudenken und das, was auf dem Papier geschrieben steht, an das „echte Leben“ anzupassen. Die beiden lesbischen Mütter, die nun in Italien vor Gericht gegangen sind, haben mit ihrem Erfolg gezeigt, dass es auch anders geht. Die Frage, die hier über allem steht: Warum war eigentlich ein derartiger Aufwand nötig, um „einfach nur“ zwei Mütter als Eltern einzutragen?

Lesbische Mütter feiern Erfolg in Italien

Das Urteil in Italien: Was war passiert?

Offiziell hatte das Kind der beiden Mütter auf dem Papier eine Mutter und einen Vater. Damit wollten sich die beiden Mamas aber nicht zufriedengeben. Sie entschieden sich dafür, das Ganze vor einem römischen Zivilgericht anzufechten … und bekamen Recht.

Aber woran lag es eigentlich, dass der erste Eintrag – offensichtlich – falsch war?

Ein Detail, das in diesem Zusammenhang auffällt: Manchmal ist die IT in den Standesämtern einfach noch nicht so weit, dass sie die Realität abbilden könnte. Manche Programme erlauben nur die Kombination aus „Mutter“ und „Vater“ und schließen damit homosexuelle Paare von Vornherein aus. Individuelle Bezeichnungen sind – zumindest auf der Basis von Standards – nicht möglich.

Sicherlich wäre es jedoch ein wenig zu einfach, in dem Mangel an Möglichkeiten ausschließlich ein IT Problem zu sehen. Immerhin wäre es nicht das erste Mal, dass ein PC Programm – beispielsweise mit dem Ziel eines erhöhten Nutzerkomforts – verändert werden würde.

Frei nach dem Motto „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!“ wäre es sicherlich nicht schwer, hier nachzubessern. Italien stellt hierfür ein besonders beeindruckendes Beispiel dar. Denn: In der Vergangenheit stellte es interessanterweise über einen gewissen Zeitraum (von 2015 bis 2019) kein Problem dar, die „moderneren Geschlechtereinträge“ zu wählen. Danach entschloss sich die Regierung jedoch dazu, wieder zum Altbewährten – und damit zu „Mutter“ und „Vater“ – zurückzukehren und nichts anderes zuzulassen.

Lesbische Mütter feiern Erfolg in Italien

Politische Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten

Das Thema „Geschlechtereintrag bei gleichgeschlechtlichen Eltern“ ist – nicht nur in Italien aufgeladen. Aber hier fielen die Reaktionen – gerade aus dem rechten Lager – auf den Erfolg vor Gericht besonders intensiv aus.

Unter anderem hat sich beispielsweise auch schon Matteo Salvini in den Sozialen Netzwerken zu Wort gemeldet. Er betonte in einem Posting auf Twitter, dass es sich bei „Mutter“ und „Vater“ um die schönsten Worte der Welt handele und er könne nicht verstehen, weshalb sich hiervon jemand diskriminiert fühlen sollte. Darüber sei er regelrecht sprachlos.

Und auch die Anhänger der frisch gewählten Regierungschefin Giorgia Meloni haben schon Bedenken an dem jüngst gefällten Urteil in den Raum gestellt.

Genau hierin zeigt sich jedoch das Problem, das aktuell viele queere Eltern in verschiedenen Ländern haben. Wer sich nicht in ihre Lage hineinversetzen kann, kann oft absolut nicht verstehen, was so „dramatisch“ daran sein soll, wenn eben ein Elternteil als „Mutter“ und das andere als „Vater“ bezeichnet wird. Dass hierhinter jedoch mehr steckt als nur bloße Bezeichnungen, wird häufig übersehen. Die Folge: Eine maßgebliche Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Eltern.

 

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